Pressemitteilungen
21.03.2013
SdK unterliegt in einem bizarren Verfahren
Berlin/ Hamburg, den 21.03.2013 - SdK unterliegt beim Landgericht Berlin in einem bizarren Verfahren in dem Streit um den von der Marseille Kliniken AG beschlossenen Wechsel in den Entry Standard bei der Börse in Frankfurt. Die SdK hatte Klage eingereicht, um eine Abfindung für die Aktionäre zu verlangen.
Diese Klage verlor der SdK gemäß der heutigen Urteilsverkündigung. Die SdK muss die gesamten Gerichtsgebühren bezahlen. Die Marseille Kliniken AG wechselt im Juli 2013 vom jetzigen Prime Standard in den Entry Standard.



